Immobilienbewertung Finanzamt

Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie – Wertermittlung für verschiedene Anlässe 

Verkehrswertgutachten in München & Münchner Umland nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV)

Um den genauen Verkehrswert zu Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück in München sowie dem Münchner Umland zu erfahren, ist eine professionelle Immobilienbewertung erforderlich. 

Ein Verkehrswertgutachten ist etwa bei der Vermögensaufteilung, für gerichtliche Auseinandersetzungen oder zur Vorlage beim Finanzamt notwendig. 

Bei dem Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Gain erhalten Sie ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten zu Ihrem Haus, Wohnung, Grundstück sowie Ihrem Anlage- & Mietobjekt in München & Münchner Umland nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB). 

Verkehrswertgutachten zur Verkehrswertermittlung in München & Münchner Umland 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, welcher zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten sowie tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. 

Unsere erstellten Verkehrswertgutachten dienen unter anderem Immobilieneigentümern, Gerichten, Behörden, Nachlassverwaltern und Banken für verschiedene Sachverhalte. In aller Regel erfolgt ein ausführliche Verkehrswertermittlung, wenn Sie eine objektive Auskunft zum Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks in München & Münchner Umland ohne subjektive Preisvorstellungen benötigen. 

Rechtlich normierte Verfahren zur Verkehrswertermittlung nach der ImmoWertV 

Die Verkehrswertermittlung in Deutschland erfolgt auf Grundlage der drei Wertermittlungsverfahren: 

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Die drei genannten Verfahren zur Wertermittlung sind in den Paragraphen §§ 5 bis 23 der ImmoWertV geregelt. 

Aufgabe des Sachverständigen ist es, das für die konkrete anstehende Verkehrswertermittlung geeignetste Verfahren auszuwählen. Gerne erläutern wir Ihnen diese nachfolgend: 

Vergleichswertverfahren zur Verkehrswertgutachtenerstellung 

Das Vergleichswertverfahren ist in den §§ 15 bis 16 ImmoWertV geregelt. 

Bei dem Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert über den Vergleich mit anderen tatsächlich getätigten Grundstückskäufen ermittelt. Neben dem Vergleich mit gezahlten Kaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses ist ebenfalls der Vergleich mit relativen Größen, so genannten Vergleichsfaktoren, möglich. 

Das Vergleichswertverfahren kommt vorwiegend bei Eigentumswohnungen sowie Grundstücken zum Einsatz. 

Ertragswertverfahren zur Verkehrswertgutachtenerstellung 

Das Ertragswertverfahren ist in den §§ 17 bis 20 ImmoWertV geregelt. 

Bei dem Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf Basis marktüblicher Erträge ermittelt. 

Das Ertragswertverfahren eignet sich besonders für Immobilien, deren Preis oder Wert sich am Ertrag oder der Rendite orientiert, d.h. vermietete Wohn- & Geschäftshäuser, vermietete Wohnungen, Büroimmobilien und Ladengeschäfte. 

Sachwertverfahren zur Verkehrswertgutachtenerstellung 

Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21bis 23 ImmoWertV geregelt. 

Bei dem Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf Grundlage des Wertes des Grund und Bodens sowie des Gebäudes ermittelt. Der Grundstückswert wird über den Bodenrichtwert, vorrangig im Vergleichswertverfahren, ermittelt. Der Gebäudewert wird auf Grundlage der gewöhnlichen Herstellungskosten (NHK) ermittelt. 

Die allgemeinen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt sind durch Anwendung von Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren) zu berücksichtigen. 

Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für Immobilien, bei welchen nicht der Ertrag aus dem Grundstück, sondern die Sache bzw. das Objekt selbst im Vordergrund steht. Dieses Wertermittlungsverfahren findet seine regelmäßige Anwendung bei Ein- und Zweifamilienhäusern, insbesondere aufgrund der vorherrschenden Eigennutzung der Eigentümer.

Verkehrswertermittlung

Zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) nach § 194 BauGB sind die Ergebnisse des Ertragswert- sowie Sachwertverfahrens mit dem Geschehen am Immobilienmarkt zu korrigieren, um den Marktwert zu erhalten. Hierzu führt der Sachverständige eine Marktanpassung durch. Diese erfolgt beim Ertragswertverfahren über den Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfaktoren, beim Sachwertverfahren über Sachwertfaktoren und Vergleichsfaktoren.
Ebenfalls sind objektspezifische Merkmale wie beispielsweise eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel und Bauschäden in Form von Zu- bzw. Abschlägen durch den Gutachter gesondert zu berücksichtigen.
Rechte & Belastungen wie ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, Wohnrecht oder Nießbrauch werden ebenfalls unter den objektspezifischen Merkmalen gesondert erfasst und wirken sich werterhöhend bzw. wertmindernd auf den Verkehrswert aus. 

Gerne erstellen wir für Sie ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB in München und Umgebung bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder für das Finanzamt.
Unsere Verkehrswertgutachten werden von Gerichten, Finanzämtern sowie weiteren Behörden anerkannt. 

Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Telefon: 089-20942429; Mobil: 0172-7237271 

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Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

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