Immobilienbewertung

Die von uns erstellten Gutachten (Verkehrswert-, Kurzgutachten, Mietwertgutachten) basieren auf den aktuellen anerkannten Bewertungsmethoden sowie gesetzlichen Vorgaben und erfüllen damit höchste Ansprüche.

In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne, welche Unterlagen und Informationen für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens erforderlich sind. Auf Wunsch können wir Ihnen bei der Beschaffung nicht vorhandener Unterlagen behilflich sein.

 

Verkehrswertgutachten  nach § 194 BauGB

Kauf I Erbe / Schenkung I Steuer I Scheidung / Streit

Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.

Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder Sachwertrichtlinie (SW-RL).

Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken und sämtlichen Immobilienarten auch Rechte & Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet.

Die aktuelle, höchstrichterliche Rechtssprechung ist darüberhinaus zu beachten und umzusetzen.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt.

 

Beleihungsverordung nach § 3 BelWertV

Finanzierung I Anschlussfinanzierung

Das Beleihungswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen liefert mit dem Beleihungswert die schlüssige Beantwortung der Wertfrage für Finanzierungszwecke.

Im Zuge einer Immobilienfinanzierung stellt sich im Laufe der Bankgespräche immer die Frage, wie hoch denn der Beleihungswert (Sicherheit) des geplanten Vorhabens beziffert werden kann. Die Antwort auf diese Frage hat weit reichende Konsequenzen auf die Finanzierbarkeit insgesamt. Denn zum einen bemisst sich hieran oftmals die maximale Darlehenshöhe. Zum anderen folgt die Konditionengestaltung aus der Sicherheit. Vereinfachend dargestellt bedeutet dies, je höher der Kreditbetrag im Verhältnis zum Beleihungswert ist, desto teurer werden die Kreditmittel.

 

Kurzgutachten

Verkauf I Vermögensaufstellung I Interne Auseinandersetzung

Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf erläuternde Teile wird weitgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke im Rahmen der Klärung der Vermögenswerte sowie für übliche Immobilien ohne rechtliche Besonderheiten wie z.B. Rechte & Belastungen vorgenommen.

 

Mietwertgutachten nach § 558 BGB

Berechnung der ortsüblichen Miete

Ein Mietwertgutachten dient Mieter und Vermieter zur Ermittlung der Höhe eines angemessenen Mietzinses (marktübliche Miete) nach § 558 BGB für eine Immobilie.

Bestellungsanlässe sind meistens die Beilegung von Mietauseinandersetzungen sowie die Belegung kalkulatorisch angesetzter Mieten für eigengenutzte Räume z.B. gegenüber dem Finanzamt.

 

Immobilien Kaufberatung

Sicherheit bei Kauf I Kaufpreisprüfung

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist meist eine Entscheidung für das weitere Leben und mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Viele Faktoren, die dem unerfahrenen Käufer meist unbekannt sind, spielen hierbei eine große Rolle.

Als Gutachter & qualifizierte Sachverständige (DIA) können wir den Zustand sowie Kaufpreis der Immobilie marktgerecht & unabhängig beurteilen. 

Wir sind für Sie da:

+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de

Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

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