Immobilienbewertung Finanzamt

Immobilienbewertung – Finanzamt

Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung erstellen wir qualifizierte Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch für das Finanzamt oder auch zur Vorlage bei einer Behörde. 

Seit der Reform des Gesetzes zur Erbschaftssteuer erfolgt die Grundbesitzwertfeststellung durch die Finanzämter nach den sogenannten „typisierenden Massenverfahren“.
In diesem Verfahren kommen standardisierte Werte zum Einsatz, die den realen & individuellen Werten einer Immobilie zuweilen nicht gerecht werden. Daher können Grundbesitzfestsetzungen teilweise zu hoch ausfallen. Die Angaben der Gutachterausschüsse (z.B. Bodenrichtwerte) fließen zwar ebenfalls hier mit ein, objektspezifische Merkmale beispielswiese hinsichtlich Lage-, Ausstattungs- oder Zustandsgegebenheiten der Immobilie finden jedoch keine Berücksichtigung.
Diese können schon alleine mangels Objektbegehung nicht ermittelt oder berücksichtigt werden. 

Als steuerpflichtige Person haben Sie die Möglichkeit durch die sogenannte „Escape Klausel“ einen durch das Finanzamt ermittelten Verkehrswert zu widerlegen.
Hierzu ist das qualifizierte Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen erforderlich. 

Immobilienbewertung durch qualifizierten Sachverständigen

Gerne erstellen wir für Sie ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt.

Sie erhalten von uns ein nachvollziehbares Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB in Datei- sowie Papierform. Auf jedem Gutachten ist unser Zertifizierungsstempel als Qualitätsmerkmal und Beleg für die Einhaltung der DIN-Norm zu finden. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen und / oder Ihrem Steuerberater gerne die ermittelten Ergebnisse.

Wir sind für Sie da:

+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de

Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kostenloser Rückruf

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