Immobilienbewertung bei Erbschaften

Immobilienbewertung – Erbschaft

Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung erstellen wir fachgerechte Gutachten als Entscheidungsvorlage für den Umgang mit der geerbten Immobilie sowie in Zusammenhang mit der zu zahlenden Erbschaftsteuer.

Immobilienbewertung - Umgang mit der geerbten Immobilie

Bei Wertpapieren wie Aktien oder Rentenpapieren, Geldmitteln und den meisten anderen Vermögenswerten ist die Wertermittlung im Normalfall problemlos, da der Wert einfach feststellbar ist.

Bei der Erbschaft eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder einer Gewerbeeinheit muss der Wert der Immobilie zunächst sachgerecht ermittelt werden, da der einst durch den Erblasser bezahlte Preis für die Immobilie keinerlei Auskunft

Eine professionelle Bewertung der Immobilie bietet den Erben eine Entscheidungsgrundlage was mit der Immobilie am besten gemacht werden kann. Soll diese eigengenutzt, vermietet oder verkauft werden? Wie wird die Erbschaft innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt?

Eine durch die Erben selbst durchgeführte Immobilienbewertung, führt häufig zu groben Fehleinschätzungen und kann mit hohen finanziellen Verlusten verbunden sein.

Durch eine fachgerechte Immobilienbewertung lässt sich der tatsächliche Marktwert der Immobilie ermitteln.

Immobilienbewertung - Zahlung Erbschaftsteuer

Der Fiskus erhebt eine Steuer auf den Erbteil eines Erben, insofern dieser den jeweiligen Freibetrag überschreitet und demzufolge erbschaftsteuerpflichtig ist. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) der Bundesrepublik Deutschland stellt hierfür die juristische Grundlage dar.

Der vom Finanzamt festgelegte Verkehrswert übersteigt in vielen Fällen den tatsächlichen Wert der Immobilie. Beispielsweise finden wertrelevante Merkmale wie die individuelle Lage oder das Maß der baulichen Nutzung im Zuge der Bodenwertermittlung sowie objektspezifische Merkmale wie Baumängel oder Sanierungsstau durch die standardisierte Bewertung des Finanzamts keine Berücksichtigung.                                                                                      

Durch ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) lässt sich der aktuelle Marktwert einer Immobilie, welcher sich in erster Linie aus dem Baujahr, der Ausstattung, der Wohnfläche, der Grundstücksgröße und dem Standort des betreffenden Objekts ergibt, ermitteln.

Ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen kann Immobilienerben dann vor einer überhöhten Erbschaftsteuer bewahren.

Immobilienbewertung – Arten der Gutachten bei Erbschaft

Bei der Erbschaft von Immobilien und damit verbunden erforderlichen Bewertung sind zwei Arten von Gutachten üblich: Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB oder die Erstellung eines Kurzgutachtens.

Bei einem Verkehrswertgutachten ist der beschreibende Teil wesentlich umfangreicher als bei einem Kurzgutachten und die Wertansätze werden ausführlich begründet. Das Verkehrswertgutachten umfasst ca. 40 bis 60 Seiten. Verkehrswertgutachten werden immer dann benötigt, wenn unter den Erben Uneinigkeit herrscht und eine rechtliche Auseinandersetzung absehbar ist. Zudem ist das Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt, als Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Erbschaftsteuer, zwingend erforderlich.

Ein Kurzgutachten beinhaltet im Unterschied zum Verkehrswertgutachten nur kurze Objektbeschreibungen und stichpunktartige Erläuterungen zu den Wertansätzen. Der Wert einer Immobilie wird nur kurz und in übersichtlicher Form dargestellt. Das Kurzgutachten umfasst ca. 20 bis 30 Seiten. Diese Art von Immobiliengutachten ist dann sinnvoll, wenn zwischen den Erben Einigkeit herrscht und das Gutachten nicht zur Vorlage beim Finanzamt benötigt wird. Kurzgutachten haben keinerlei rechtliche Substanz, bieten jedoch umfassende Transparenz über den aktuellen Wert der Immobilie.

Immobilienbewertung durch qualifizierten Sachverständigen

Gerne erstellen wir für Sie, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen, ein Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten bei Erbschaft einer Immobilie.

Sie erhalten von uns ein nachvollziehbares Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bzw. Kurzgutachten in Papierform. Auf jedem Gutachten ist unser Zertifizierungsstempel als Qualitätsmerkmal und Beleg für die Einhaltung der DIN-Norm zu finden. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch die ermittelten Ergebnisse.

Wir sind für Sie da:

+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de

Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

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