Honorar
Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB orientieren wir uns an der HOAI (§ 34 Honorarordnung für Architekten & Ingenieure).
Das Honorar für die Erstellung von Kurzgutachten, Kaufberatungen und Verkaufsberatungen bemisst sich in erster Linie nach Immobilienart sowie objektspezifischen Aufwand.
Jeder Fall wird nach Objekt- sowie Auftragsumfang individuell von uns betreut. Von einer vorherigen Nennung von Preisen und Pauschalhonoraren wird daher abgesehen.
Honorarangebot
Wir freuen uns über Ihren Anruf, um Ihnen nach Einschätzung des individuellen Aufwands für die Gutachtenerstellung ein konkretes Honorarangebot für Ihr Bewertungsobjekt abgeben zu dürfen.
Wir sind für Sie da:
+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de
Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024