Immobilienbewertung für Finanzamt

Finanzamt

Das Finanzamt legt den gemeinen Wert einer Immobilie fest.

Der nach Bewertungsgesetz ermittelte Verkehrswert ist jedoch häufig nicht korrekt.

Die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) des Finanzamts erfolgt nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel. Eine, sonst bei Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbeamten nicht statt. Wertrelevante, objektspezifischer Merkmale wie beispielsweise Baumängel, Instandhaltungsstau sowie Rechte und Belastungen finden keine Berücksichtigung. Der durch das Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert.

Mit einem qualifizierten Sachverständigen-Gutachten können Sie nach dem Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten gemeinen Wert (Grundbesitzwert) angehen und damit die Steuerlast mindern.

Das Finanzamt muss in aller Regel dem Gutachten eines geprüften Sachverständigen Glauben schenken. Gutachten von nicht geprüften Sachverständigen sowie sogenannte Maklerbewertungen werden von den Finanzämtern nicht akzeptiert.

Die Kosten für die Gutachtenerstellung lassen sich zuweilen steuerlich geltend machen.

Wir sind für Sie da:

+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de

Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kostenloser Rückruf

Rückruf

Kostenloser Rückruf

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mai an info(at)immobilienbewertung-gain.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.