Immobilienbewertung bei Erbschaften

Erbschaften

Bei der Erbschaft einer oder mehrerer Immobilien sind Sie kurzfristig sowohl als Alleinerbe als auch Miterbe mit diversen & komplexen Fragestellungen konfrontiert wie: 

  • Möchte ich die geerbte Immobilie selbst beziehen?
  • Sollte ich verkaufen? Ist der Verkaufszeitpunkt günstig? Welcher Verkaufspreis lässt sich erzielen?
  • Möchte ich vermieten? Welche ortsübliche Miete lässt sich unter Berücksichtigung gesetzlicher Regularien erzielen?
  • Was muss ich mit meinen Miterben klären?

Durch die Hinzuziehung eines unabhängigen & qualifizierten Gutachters lassen sich diese Fragestellungen klären.

Insbesondere bei Erbauseinandersetzungen innerhalb der Familie empfiehlt sich die Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen, um (gerichtlichen) Auseinandersetzungen bzw. der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vorzubeugen. Gegenüber dem Finanzamt lässt sich mit Hilfe eines unabhängigen & qualifizierten Gutachters durch ein Verkehrswertgutachten der geringere Wert dokumentieren und die geforderte Steuerlast nach dem Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) mindern.

 

Schenkung

Oftmals stellt sich die Frage, ob der Grundbesitz bereits zu Lebzeiten komplett oder teilweise verschenkt werden soll. Eine klare  Regelung zu Lebzeiten, kann dazu beitragen, spätere Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden.

Insofern man sich für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten entscheidet, ist es wichtig, dafür den Verkehrswert des Grundbesitzes zu kennen. Ein Verkehrswertgutachten kann dem Finanzamt vorgelegt werden.

Ein im Rahmen der Schenkung für die Eltern bestehendes Nießbrauchrecht oder Wohnrecht findet im Verkehrswertgutachten ebenfalls Berücksichtigung.

Wir sind für Sie da:

+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
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Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

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