Betreuung & Pflege

Betreuung & Pflegschaft

Das Betreuungsgericht bestellt gemäß § 1896 (1) BGB auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, insofern ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann.
Dies kann ein Berufsbetreuer oder auch ein naher Angehöriger der Familie sein. Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich sowie außergerichtlich in seinem Aufgabenkreis.

Als bestellter Betreuer trägt man eine hohe Verantwortung gegenüber dem Betreuten, seinen Angehörigen und Dritten, da die Betreuertätigkeit eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht für den Betreuten und sein Vermögen beinhaltet.
Insofern das Immobilienvermögen des Betreuten zur Deckung der Kosten z.B. für eine erforderliche Pflege oder der Unterbringung und Versorgung in ein Pflegeheim veräußert werden muss, verlangt das Vormundschaftsgericht zur Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises im Regelfall ein Verkehrswertgutachten.

Durch ein Verkehrswertgutachten kann sichergestellt werden, dass der Verkauf zügig & rechtswirksam abgewickelt werden kann. Ein Verkehrswertgutachten sichert den Betreuer letztlich auch gegen eventuelle Haftungsfälle ab.

Wir sind für Sie da:

+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de

Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kostenloser Rückruf

Rückruf

Kostenloser Rückruf

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mai an info(at)immobilienbewertung-gain.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.