Bewertungsanlässe
Es gibt zahlreiche Anlässe, die ein aussagefähiges, belastbares sowie auf die individuelle Situation eingehendes Gutachten erfordern. Diese können beispielsweise Vermögensauseinandersetzungen bei Erbschaften, Differenzen mit dem Finanzamt, Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung, verbindliche Ermittlung des Marktwertes bei Kauf & Verkauf oder persönliche Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht sein.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch kostenfrei zu Ihrer persönlichen Situation.
Erbschaft & Schenkung
Erben kann Fluch & Segen zugleich sein. Bei der Erbschaft einer oder mehrerer Immobilien sind Sie kurzfristig sowohl als Alleinerbe als auch Miterbe mit ... mehr
Beleihung
Zur Bestimmung der Darlehenshöhe bei der Finanzierung bzw. Anschlussfinanzierung einer Immobilie wird die Wertfeststellung eines geprüften Sachverständigen häufig im Vorfeld der Darlehensvergabe von dem Kreditinstitut verlangt.
Finanzamt
Das Finanzamt legt den gemeinen Wert (Grundbesitzwert) einer Immobilie und somit die zu zahlende Erbschaftssteuer fest. Der durch das Finanzamt ermittelte Verkehrswert ist jedoch häufig nicht korrekt ... mehr
Trennung & Scheidung
Ehescheidungen sind heutzutage leider Alltag. Fast jeder zweite Bund fürs Leben endet mit einer Scheidung. Bei diesem häufig sehr langwierigen ... mehr
Betreuung & Pflege
Das Betreuungsgericht bestellt gemäß § 1896 (1) BGB auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, insofern ein Volljähriger seine Angelegenheiten ... mehr
Kaufberatung
Der Erwerb einer Immobilie ist in aller Regel die kostspieligste & umfassendste Entscheidung im Leben ... mehr
Verkaufsberatung
Der Verkauf einer Immobilie kann sowohl aus persönlichen Motivationsgründen wie Familienzuwachs, Trennung oder auch beruflichen Motivationsgründen ... mehr
Vermietung
Mietwertgutachten nach § 558 BGB dienen der Ermittlung der ortsüblichen Miete ... mehr
Wir sind für Sie da:
+ 49 (0) 89-20 94 24 29
+ 49 (0) 172-723 72 71
info@immobilienbewertung-gain.de
Immobilienbewertung Gain - Philipp Gain
Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA)
DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024